![]() |
![]() |
Bestimmungen zum Förderprogramm der Deutschen SeesportjugendFördergrundsatz
Der Deutsche Seesportverband e.V. gewährt der Deutschen Seesportjugend nach Maßgabe von Richtlinien Zuwendungen zur Förderung der Jugendverbandsarbeit und Jugendvereinsarbeit im Seesport. Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch der Antragsteller auf Gewährung von Fördermitteln besteht nicht. Gewährte Fördermittel führen nicht zu einem Rechtsanspruch auf zukünftige Fördermittel. Durchführungsbestimmungen der Bezuschussung
Die Deutsche Seesportjugend gibt Fördermittel an die Jugendorganisation der Mitgliedsvereine des DSSV e.V. und die Jugendorganisation der Landesseesportverbände (LSSV e.V.) weiter, die gemäß der Förderprojekte zweckentsprechend, wirtschaftlich und sparsam zu verwenden sind. Die Bearbeitung von Anträgen ist grundsätzlich nur möglich, sofern der Verein/Verband folgende Voraussetzungen erfüllt:
FörderungspunkteAntrag auf Bezuschussung kann zu folgenden Maßnahmen gestellt werden:
Antragsfristen und Termine
Vereine und Landesverbände beantragen die Bezuschussung beim Jugendwart oder Schatzmeister des Jugendvorstandes des DSSV e.V. . Die Beantragung muss eine Beschreibung der Maßnahme, sowie den Zeitraum beinhalten. Sie kann postalisch oder über das dafür vorgesehene Online-Portal durchgeführt werden. Die Abrechnung der Zuwendung erfolgt mit dem Formular der Anlage bis spätestens 8 Wochen nach Durchführung der Maßnahme beim Schatzmeister des Jugendvorstandes des DSSV e.V. An die Abrechnung sind Originalbelege, eine Teilnehmerliste – aufgeschlüsselt nach jugendlichen und erwachsenen Teilnehmern - und ein Sachbericht der Maßnahme in Artikelform anzuhängen. Mithilfe des Sachberichts soll eine jährliche Zusammenfassung der Jugendmaßnahmen verfasst werden, welche die Aktivität der Seesportjugend repräsentiert und u.a. im Magazin „Leinen Los“ des DMB erscheinen soll. Die Abrechnung kann auf dem Postweg oder auf dem dafür vorgesehen Online-Portal durchgeführt werden. Auszahlung der ZuwendungDie Auszahlung der Zuwendung erfolgt grundsätzlich nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch den DSSV e.V. Pro Verein/Verband kann jährlich nur eine Maßname gefördert werden. Der Jugendvorstand behält sich vor, bei Fehlen einer der oben aufgeführten Unterlagen, die fristgerechte Auszahlung zu verschieben oder ganz auszusetzen. Je nach Anzahl der beantragten Förderungen können die Zuwendungen variieren.
Über zentrale Maßnahmen der Deutschen Seesportjugend und deren Bezuschussung entscheidet der Jugendvorstand des DSSV e.V. in Abstimmung mit dem Präsidium des DSSV e.V. Ansprechpartner im DSSV e.V.DSSV Jugendwart DSSV Schatzmeister Jugend E-Mail Jugendvorstand: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Inkrafttreten
Die Bestimmungen treten zum 23.04.2015 durch Beschluss des Jugendvorstandes in Kraft. |

nächste Wettkämpfe
- Kutterrudern:
11.05.2019
Kutterrudern Belgern - Jollenmehrkampf:
13.04.2019
1. Lauf Sachsen-Pokal 2019 - Kuttersegeln:
04.05.2019
Rangsdorfer Kutterpokal 2019 - Kuttersegeln:
04.05.2019
Rangsdorfer Kuttermehrkampf 2019 - Seesportmehrkampf:
16.03.2019
Teamcup Wintersdorf
Besucher
Heute | 97 |
Gestern | 246 |
Woche | 897 |
Monat | 5160 |
Alle | 777802 |